- Apostasie
- Abfall vom Glauben
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◆ Apo|sta|sie 〈f. 19〉 Abfall (vom Glauben) [<grch. apostasia „ab, weg“ + stenai „stehen“]◆ Die Buchstabenfolge apo|st... kann in Fremdwörtern auch apos|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. a posteriori, Aposteriori.* * *
Apo|s|ta|sie, die; -, -n [spätlat. apostasia < griech. apostasi̓a]:a) (bildungsspr.) Abfall, Lossagung, bes. vom christlichen Glauben;b) (kath. Rel.) Austritt eines Klosterangehörigen unter Bruch des Gelübdes.* * *
Apostasie[griechisch »Abfall«] die, -/...'si |en, katholisches Kirchenrecht: ein Glaubensdelikt, der Abfall vom Glauben, wenn ein Getaufter den christlichen Glauben völlig preisgibt oder grundlegende Aussagen der christlichen Glaubenslehre (z. B. Gottheit Christi, Trinität) leugnet. Wird die Apostasie durch Wort oder Tat (z. B. durch Beitritt zu einer atheistischen Vereinigung, Übertritt zu einer anderen Religion oder Kirchenaustritt) nach außen bekundet, zieht sie die von selbst eintretende Strafe der Exkommunikation nach sich. Deren Lossprechung ist dem Bischof vorbehalten (Rekonziliation). Die Apostasie zählt seit dem Urchristentum zu den schweren Sünden. Im Ordensrecht wurde früher auch der widerrechtliche Austritt aus einem Kloster oder einer Ordensgemeinschaft Apostasie genannt und mit Kirchenstrafen belegt.* * *
Apos|ta|sie, die; -, -n [spätlat. apostasia < griech. apostasía]: a) (bildungsspr.) Abfall, Lossagung, bes. vom christlichen Glauben; b) (kath. Rel.) Austritt eines Klosterangehörigen unter Bruch des Gelübdes.
Universal-Lexikon. 2012.